Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Andere Einkünfte als solche i.S.v. Art. 6 Abs. 2

70

Isolierende Betrachtungsweise. Unter Art. 21 Abs. 2 Satz 1 fallen ausschließlich Einkünfte, die abkommensrechtlich einerseits einer Betriebsstätte zuzurechnen sind und andererseits nach Maßgabe einer isolierenden Betrachtungsweise auch die Voraussetzungen einer anderen Verteilungsnorm der Art. 6 und 8—21 erfüllen. Dabei ist allerdings die Vorschrift nur dann anwendbar, wenn die Einkünfte isoliert betrachtet nicht bereits unter Art. 7 (Unternehmensgewinne) bzw. 14 a.F. (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) fallen. Unter Art. 21 Abs. 2 Satz 1 fallen nicht nur Einkünfte, die aus dem Vertragsstaat stammen, in dem die Betriebsstätte gelegen ist. Vielmehr erfasst Art. 21 Abs. 2 Satz 1 auch Einkünfte, die aus dem Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen oder aus einem Drittstaat stammen (vgl. hierzu Rz. 79 f.).

71

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen. Die Vorschrift schließt ausdrücklich die Anwendung auf Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen i.S.d. Art. 6 Abs. 2 aus. Hinsichtlich des Begriffs des unbeweglichen Vermögens wird auf die Kommenti...

Daten werden geladen...