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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Regelungszweck

66

Einschränkung der Auffangklausel. Nach Art. 21 Abs. 2 Satz 1 ist die Auffangklausel gem. Art. 21 Abs. 1 auf bestimmte Einkünfte aus der Ausübung einer Geschäftstätigkeit nicht anwendbar, wenn sie von einer in ei S. 1370 nem Vertragsstaat ansässigen Person über eine im anderen Vertragsstaat gelegene Betriebsstätte (bzw. bis zum Update 2000: oder feste Einrichtung) bezogen werden. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 21 Abs. 1 setzt ferner voraus, dass die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich der Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat zuzuordnen sind und dass es sich nicht um Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 6 Abs. 2 handelt. Unter diesen Voraussetzungen sind die betreffenden Einkünfte nach Art. 7 (Unternehmensgewinne) zu erfassen (Art. 21 Abs. 2 Satz 2). Dies hat zur Folge, dass dem Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte vorbehalten wird (vgl. Art. 7 (2008) Rz. 246). Der Verweis auf Art. 14 i.d.F. des OECD-MA 1992 wurde im Rahmen des Updates 2000 aufgrund des Wegf...

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