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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

5. Andere Einkünfte aus dem Ansässigkeitsstaat

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Einkunftsquelle im Ansässigkeitsstaat. Art. 21 Abs. 1 erfasst auch Einkünfte, die aus einer Quelle im Ansässigkeitsstaat stammen. Solche Einkünfte treten in der abkommensrechtlichen Praxis eher selten auf. Denn es handelt sich um den Fall, dass der Steuerpflichtige die Einkünfte zwar im Ansässigkeitsstaat erzielt, jedoch der andere Vertragsstaat nach seinem innerstaatlichen Recht diese Einkünfte ebenfalls besteuern kann. In diesem Zusammenhang kommt die folgende beispielhafte Konstellation in Betracht:

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Anwendungsfall. Eine Person erzielt im abkommensrechtlichen Ansässigkeitsstaat Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Da die Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren nicht aus einer Quelle im anderen Vertragsstaat stammen, sind Art. 10—12 nicht anwendbar (vgl. Rz. 58). Folglich wird das Besteuerungsrecht gem. Art. 21 Abs. 1 ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Abkommensrechtlich kann der andere Vertragsstaat indessen die betreffenden Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren nicht besteuern.

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Vorrangige Anwendung der speziel...

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