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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Überblick; Art. 1 Abs. 2 DBA-Frankreich. Anders als im OECD-MA ist der sachliche Anwendungsbereich im DBA-Frankreich nicht in einem eigenen Artikel geregelt, sondern in Art. 1 integriert. Im Gegensatz zum OECD-MA wurde im DBA-Frankreich zudem darauf verzichtet, die unter das Abkommen fallenden Steuern abstrakt zu definieren bzw. zu umschreiben. Dementsprechend fehlt eine Art. 2 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung im DBA-Frankreich. Allerdings nennt Art. 1 Abs. 2 DBA-Frankreich als Abkommenszweck, dass eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Steuern vermieden werden soll, „die nach dem Rechte dieser Staaten unmittelbar vom Einkommen oder vom Vermögen oder als Gewerbesteuern oder Grundsteuern für die Vertragsstaaten, die Länder, die Departments, die Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden“. Das Abkommen zählt zudem in Art. 1 Abs. 3 DBA-Frankreich die unter das Abkommen fallenden Steuern auf. Art. 1 Abs. 4 DBA-Frankreich weitet den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommen auf die nach Unterzeichnung des Abkomme...

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