Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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14. Spanien
a) Abweichungen zum OECD-MA
96
Art. 19 Abs. 1 DBA-Spanien 2011. Die in Art. 19 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastlehrer ist ohne Vorbild im OECD-MA.
97
Art. 19 Abs. 2 DBA-Spanien 2011. Die in Art. 19 Abs. 2 DBA-Spanien 2011 enthaltene Regelung über Zahlungen an Studenten und Auszubildende ist wortgleich mit Art. 20 OECD-MA.
b) Konsequenzen
98
Gastlehrer. Die in Art. 19 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 enthaltene Bestimmung über Vergütungen für Gastlehrer und -forscher ist identisch mit der entsprechenden Regelung des DBA-Italien, so dass die dort gemachten Ausführungen entsprechend gelten (vgl. Rz. 70).
c) DBA-Spanien a.F.
99
Art. 20 DBA-Spanien 1966 ist nahezu wortgleich mit Art. 20 OECD-MA 1963, erstreckt den Begriff „Lehrling“ aber ausdrücklich auch auf Praktikanten und Volontäre. Der Begriff „Lehrling“ ist daher Oberbegriff für vorwiegend praktische Tätigkeiten. Im Übrigen ist Art. 20 DBA-Spanien 1966 identisch mit Art. 20 Abs. 2 DBA-Belgien, so dass obige Ausführungen entsprechend gelten (vgl. Rz. 54). Eine spezielle Regelung für Vergü...