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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

14. Spanien

a) Abweichungen zum OECD-MA

96

Art. 19 Abs. 1 DBA-Spanien 2011. Die in Art. 19 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastlehrer ist ohne Vorbild im OECD-MA.

97

Art. 19 Abs. 2 DBA-Spanien 2011. Die in Art. 19 Abs. 2 DBA-Spanien 2011 enthaltene Regelung über Zahlungen an Studenten und Auszubildende ist wortgleich mit Art. 20 OECD-MA.

b) Konsequenzen

98

Gastlehrer. Die in Art. 19 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 enthaltene Bestimmung über Vergütungen für Gastlehrer und -forscher ist identisch mit der entsprechenden Regelung des DBA-Italien, so dass die dort gemachten Ausführungen entsprechend gelten (vgl. Rz. 70).

c) DBA-Spanien a.F.

99

Art. 20 DBA-Spanien 1966 ist nahezu wortgleich mit Art. 20 OECD-MA 1963, erstreckt den Begriff „Lehrling“ aber ausdrücklich auch auf Praktikanten und Volontäre. Der Begriff „Lehrling“ ist daher Oberbegriff für vorwiegend praktische Tätigkeiten. Im Übrigen ist Art. 20 DBA-Spanien 1966 identisch mit Art. 20 Abs. 2 DBA-Belgien, so dass obige Ausführungen entsprechend gelten (vgl. Rz. 54). Eine spezielle Regelung für Vergü...

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