Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

9. Luxemburg

a) Abweichungen zum OECD-MA

77

Art. 19 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012. Die in Art. 19 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012 enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastlehrer und -forscher ist ohne Vorbild im OECD-MA.

78

Art. 19 Abs. 2 DBA-Luxemburg 2012. Die in Art. 19 Abs. 2 DBA-Luxemburg 2012 getroffene Regelung über Studenten und Auszubildende entspricht in ihrem Wortlaut fast vollkommen Art. 20 OECD-MA. Die einzige Abweichung besteht darin, dass Art. 19 Abs. 2 DBA-Luxemburg 2012 neben Studenten und Praktikanten nicht von Lehrlingen, sondern von Auszubildenden spricht. Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Abweichungen gegenüber Art. 20 OECD-MA (vgl. Rz. 15 ff.).

b) Konsequenzen

79

Gastlehrer. Art. 19 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012 ist identisch mit der Regelung des Art. 21 DBA-Italien (s. Rz. 69).

c) DBA-Luxemburg a.F.

80

Studenten und Auszubildende. Art. 18 DBA-Luxemburg 1959 wurde seit dem Abschluss des DBA keiner Revision unterzogen und weicht in Struktur und Wortlaut, nicht aber in seiner Regelungswirkung von Art. 20 OECD-MA ab. Die ausdrückliche Erwähnung von Praktik...

Daten werden geladen...