Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. Exkurs: Gastprofessoren und -lehrer
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Steuerfreistellung von Vergütungen für Gastlehrer. Obgleich ohne Vorbild im OECD-MA, enthält die überwiegende Anzahl der von Deutschland mit Industriestaaten geschlossenen DBA spezielle Regelungen über Gastprofessoren und -lehrer. Ebenso wie Art. 20 dienen diese Regelungen der Förderung grenzüberschreitender Ausbildung und Forschung sowie dem zwischenstaatlichen Kulturaustausch, indem sie eine Besteuerung hierfür bestimmter Mittel im Gastland vermeiden. Da die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Regelungen denen des Art. 20 ähneln, sind die Bestimmungen über Studierenden und die Bestimmungen über Gastlehrer häufig in einem Artikel zusammengefasst, so dass in diesen DBA die Zählung des OECD-MA insgesamt gewahrt bleibt. In einigen anderen, vornehmlich älteren DBA, finden sich die Bestimmungen über Gastlehrer dagegen in einem gesonderten Artikel. Die in den einzelnen DBA getroffenen Regelungen unterscheiden sich zwar z.T. deutlich in der Formulierung, stimmen inhaltlich aber weitgehend überein. Die zentralen Merkmale der Regelungen übe...