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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeine Übersicht der Abweichungen von Art. 20 OECD-MA

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Weitgehende Übereinstimmung mit dem OECD-MA. Die von Deutschland mit den wichtigsten Industriestaaten abgeschlossenen DBA enthalten durchweg Bestimmungen, die — trotz mancher Abweichungen im Wortlaut — inhaltlich weitgehend mit denjenigen Fassungen des Art. 20 übereinstimmen, die zur Zeit des Abschlusses der Vertragsverhandlungen veröffentlicht waren. Sämtliche DBA sehen daher vor, dass das Gastland ausbildungsnahe Zahlungen aus ausländischen Quellen (siehe Rz. 30) nicht besteuern darf.

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Abweichungen. Geringfügige, überwiegend terminologische Abweichungen betreffen den Kreis der auszubildenden Personen ( Rz. 37) und der Zahlungsverpflichteten ( Rz. 38). Dagegen sehen zahlreiche DBA gegenüber Art. 20 eine Erweiterung des Regelungsgehalts vor, indem sie eine teilweise Steuerbefreiung von Einkünften aus unselbstständiger Arbeit im Gastland anordnen, welche die auszubildende Person dort erzielt ( Rz. 39). Einige DBA, die mit (früheren) Schwellenländern geschlossen wurden, erstrecken die Steuerbefreiung überdies auch auf Zahlungen, die an Mitarbeiter im Rahme...

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