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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Keine wesentlichen Abweichungen. Soweit Art. 2 DBA-Belgien vom OECD-MA abweicht, sind diese Abweichungen im Wesentlichen sprachlicher Art und führen zu keinen inhaltlichen Änderungen. Soweit Art. 2 Abs. 1 DBA-Belgien über das OECD-MA hinaus auch die Länder der Vertragsstaaten als taugliche Steuergläubiger aufzählt, wird dadurch der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nicht erweitert, da die Länder Gebietskörperschaften der Vertragsstaaten sind (vgl. Rz. 17). Art. 2 Abs. 4 DBA-Belgien erstreckt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens auch auf die nicht nach dem Gewinn oder dem Vermögen erhobene Gewerbesteuer und hat insoweit im OECD-MA keine Entsprechung. Dies betraf ursprünglich die S. 194 nach der Lohnsumme ermittelte Gewerbesteuer (vgl. Rz. 30 und 32). Nachdem die Gewerbesteuer nunmehr ausschließlich nach dem Gewerbeertrag zu bemessen ist, geht Art. 2 Abs. 4 DBA-Belgien derzeit ins Leere. Nach Art. 2 Abs. 5 DBA-Belgien teilen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten einander am Ende eines jeden Jahres die in ihren Steuergesetzen einget...

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