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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Rechtsfolge

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Ausschließliche Besteuerung durch Kassenstaat. Seit dem OECD-MA von 1977 sieht Art. 19 Abs. 1 Buchst. a eine ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat vor. Dieser Konzeption folgt auch die deutsche Abkommenspraxis. Der Ansässigkeitsstaat stellt die Zahlungen dagegen — ggf. unter Progressionsvorbehalt — von der Besteuerung frei. Zu berücksichtigen ist, dass einige der von Deutschland abgeschlossenen DBA „Subject-to-Tax“-Klauseln enthalten, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden.

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