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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Völkerrecht

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Vorrang völkerrechtlicher Sonderregeln. Ebenso wie Art. 19 dienen auch weitere völkerrechtliche Regelungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der Rücksichtnahme auf die Souveränität anderer Staaten. Gemäß Art. 28 sind diese Regelungen gegenüber Art. 19 Abs. 1 spezieller (vgl. hierzu Art. 19 Rz. 2 OECD-MK). Zu nennen ist insoweit z.B. Art. 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom S. 1298 (WÜdB), demzufolge Diplomaten im Gastland nur der beschränkten Ertragssteuerpflicht unterliegen. Aus diesem Grunde kommt es in Ermangelung einer Besteuerung der durch den Entsendestaat gezahlten Vergütungen des diplomatischen Personals im Gastland gar nicht erst zu einer Doppelbesteuerung, die durch Art. 19 Abs. 1 beseitigt werden könnte. Ähnliche Regelungen finden sich in Art. 49 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom (WÜkB). Befreiungen finden sich ferner in Verträgen auf dem Gebiet der militärischen Zusammenarbeit. So sieht Art. X des NATO-Truppenstatuts vor, dass das im Gastland stationierte Personal einschli...

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