Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
229
Regelungsbereich des Art. 18 DBA-USA. Art. 18 DBA-USA weist einen deutlich weitergehenden Anwendungsbereich als Art. 18 OECD-MA auf. So regelt die Vorschrift die Zuweisung des Besteuerungsrechts für Ruhegehälter aus privaten Arbeitsverhältnissen (Abs. 1), privaten Renten (Abs. 2), abzugsfähigen Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten (Abs. 3), nicht abzugsfähigen Unterhaltszahlungen und Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder (Abs. 4) sowie Leistungen auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung (Abs. 5).
230
Beabsichtigte Neuregelung ab dem . Aus der anlässlich der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum DBA 1989 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung vom geht hervor, dass die Vertragsstaaten beabsichtigen, ab dem von der Zuweisung des ausschließlichen Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat abzurücken. Die Neuregelung soll allerdings nur für Ruhegehälter gelten, die ab dem Zeitpunkt der Neuregelung erstmals gezahlt werden. Details der geplanten Neuregelung nennt die gemeinsame Erklärung allerdings nich...