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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

D. Katalog der in den Geltungsbereich des Abkommens fallenden Steuern (Abs. 3)

39

Verzeichnis der Steuern. In Art. 2 Abs. 3 ist vorgesehen, dass die Vertragsstaaten die bei Abschluss des Abkommens geltenden Steuern, für die das Abkommen gelten soll, ausdrücklich benennen. In den deutschen DBA sind das in der Regel: die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Vermögensteuer und die Gewerbesteuer. In einzelnen Abkommen sind zudem die Ergänzungsabgaben zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer ausdrücklich aufgenommen.

40

Keine abschließende Aufzählung. Wie die im OECD-MA enthaltene Einschränkung „insbesondere“ deutlich macht, kommt der in Art. 2 Abs. 3 vorgesehenen Aufzählung kein abschließender Charakter zu. Dementsprechend führt auch der OECD-MK hierzu aus, dass die Aufzählung nicht erschöpfend sei und nur der Veranschaulichung der Abs. 1 und 2 dienen solle. Grundsätzlich solle jedoch ein vollständiges Verzeichnis der Steuern gegeben werden, die in jedem der Staaten im Zeitpunkt der Unterzeichnung erhoben werden und unter das Abkommen fallen (vgl. Art. 2 Rz. 6 OECD-MK). Dies bedeutet zunächst, da...

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