Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Abkommensrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelnichtbesteuerungen
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„Neue“ Auslegung des Art. 23A Abs. 1. Für Fälle, in denen einerseits der Methodenartikel wegen Eingreifens einer Verteilungsnorm ohne abschließende Rechtsfolge (vgl. Rz. 44) anzuwenden ist und andererseits der jeweilige Anwenderstaat bei der gebotenen Auslegung der Verteilungsnorm mangels abkommensrechtlicher Definition sein innerstaatliches Steuerrecht gem. Art. 3 Abs. 2 heranzuziehen hat, soll eine doppelte Nichtbesteuerung durch eine bestimmte Auslegung des Art. 23A Abs. 1 („nach dem Abkommen im anderen Staat besteuert werden können“) vermieden werden können, wenn eine solche aufgrund eines sog. Qualifikationskonflikts droht. Nach insoweit geänderter Auffassung der OECD soll Art. 23A Abs. 1 so auszulegen sein, dass der Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen die Anwendung des Art. 23 Abs. 1 (Freistellungsmethode) davon abhängig macht, wie der Quellenstaat im Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 2 aufgrund seines innerstaatlichen Rechts eine Verteilungsnorm anwendet. Diese Auslegung führt zu einer Verknüpfung de...