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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Ausschließliches Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats oder des Quellenstaats. Art. 17 Abs. 1 DBA-Luxemburg weist das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, ähnliche Vergütungen oder Renten ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Für von Art. 17 Abs. 2—5 DBA-Luxemburg erfasste Bezüge, Ruhegehälter, ähnliche Vergütungen oder Renten steht das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Quellenstaat zu; gem. Art. 17 Abs. 3 Satz 2 DBA-Luxemburg steht allerdings Luxemburg das Besteuerungsrecht zu, falls Deutschland sein abkommensrechtliches Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Die Anwendung von Art. 22 DBA-Luxemburg erübrigt sich daher.

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