Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

165

Folge der inhaltlichen Abweichung vom OECD-MA. Die fehlende Bezugnahme des Art. 17 Abs. 1 DBA-Japan auf eine „frühere unselbstständige Arbeit“ hat zur Folge, dass die Vorschrift auch das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen regelt, die von Freiberuflern, Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden erzielt werden. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund des Sozialversicherungsrechts, die — anders als dies im Rahmen von Art. 18 MA der Fall ist — keinen Bezug zu einer früheren unselbstständigen Arbeit aufweisen müssen.

166

Folge des Vorrangs des gesamten Art. 18 Abs. 2 DBA-Japan. Der in Art. 17 Abs. 1 DBA-Japan angeordnete Vorrang von Art. 18 Abs. 2 DBA-Japan hat zur Folge, dass von Art. 17 Abs. 1 DBA-Japan nur private Ruhegehälter erfasst werden. Die Zuordnung des Besteuerungsrechts für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst richtet sich nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Japan.

Daten werden geladen...