Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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4. Nachweis der Ansässigkeit im Ausland
a) Verpflichtung zur Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung
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Verpflichtung zur Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung. Ist Deutschland der Quellenstaat kommt gem. bundeseinheitlicher Erlasse eine Lohnsteuerfreistellung von Ruhegehaltszahlungen, die von deutschen Arbeitgebern an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer geleistet werden, nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Zu führen ist insoweit der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit des ehemaligen Arbeitnehmers im Ausland gem. Art. 4. Die Rechtsgrundlage ist darin zu sehen, dass derjenige, der eine Steuerfreistellung in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme belegen muss.
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Ruhegehaltszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer. In der Verfügung werden Ruhegehaltszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer angesprochen. Die Ausführungen der Finanzverwaltung beziehen sich insoweit auf interne Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
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Rechtsfolgen bei Nichtvorlage einer An...