Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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7. Ruhegehälter mit nicht ausschließlich rechtlicher Grundlage in dem früheren Dienstverhältnis
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Gemischte Ruhegehälter. Steht ein Ruhegehalt sowohl im Zusammenhang mit einer früheren von Art. 15 erfassten unselbstständigen Tätigkeit als auch mit einer anderen Tätigkeit (bspw. einer selbstständigen Tätigkeit) liegt ein sog. gemischtes Ruhegehalt vor.
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Ermittlung des Aufteilungsschlüssels. Bei einem sog. gemischten Ruhegehalt hat eine Aufteilung des Ruhegehalts zu erfolgen. Dabei kommt als Aufteilungsschlüssel die Beitragszeit oder die Höhe der insgesamt geleisteten Beiträge in Betracht. Für nicht von Art. 18 erfasste Zahlungen dürfte als Auffangtatbestand regelmäßig Art. 21 einschlägig sein. In der Praxis wird sich daher regelmäßig für die Zuordnung des Besteuerungsrechts kein Unterschied ergeben, da auch Art. 21 das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zuweist.