Schönfeld/Ditz
Doppelbesteuerungsabkommen
Kommentar
3. Aufl. 2025
Print-ISBN: 978-3-504-23111-8
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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)
Artikel 18 Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.