Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Kulturaustausch. Art. 16 Abs. 3 DBA-Spanien 2011 ordnet nicht nur ein lex-specialis-Verhältnis des Art. 16 Abs. 3 vor Art. 16 Abs. 1 und 2 an, sondern bestimmt weitergehend, dass die Einkünfte nur im Ansässigkeitsstaat des Künstlers oder Sportlers besteuert werden können. Art. 16 Abs. 3 DBA-Spanien 2011 stellt nicht auf eine Finanzierung des Aufenthalts selbst ab, sondern fordert, dass die im anderen Staat ausgeübte Tätigkeit in tatbestandlicher Weise unterstützt wird. Die Formulierung ist daher tendenziell weiter, als wenn auf die Finanzierung des Aufenthalts abgestellt wird. Unterstützung meint eine finanzielle Unterstützung durch Sach- oder Geldmittel. Die Unterstützung muss ganz oder in wesentlichem Umfang erfolgen (vgl. dazu und zu den Nachweiserfordernissen ). Der Tatbestand knüpft an eine Unterstützung aus öffentlichen Kassen eines der Vertragsstaaten, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften und nicht aus öffentlichen Mitteln an. Durch diese Terminologie wird deutlich, dass Einkünfte, die Künstler und Sportler aus zwischengeschaltete...