Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
151
Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-Spanien 2011. Im neuen DBA-Spanien 2011 ist die Künstler- und Sportlerbesteuerung nunmehr in Art. 16 geregelt. Art. 16 DBA-Spanien 2011 wurde an das OECD-MA angelehnt. Art. 16 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 entspricht bis auf die durch die Zählung der Artikel bedingte Nennung des S. 1248 Art. 14 DBA-Spanien 2011 (Arbeitnehmerartikel) an Stelle des Art. 15 dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA. Das neue DBA-Spanien 2011 enthält nun in Art. 16 Abs. 2 erstmals eine dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Vorschrift. Dies ist bis auf die Zitierung des Art. 14 DBA-Spanien 2011 wortgleich mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA.
152
Art. 16 Abs. 3 DBA-Spanien 2011. Im Gegensatz zum bislang geltenden DBA, enthält das neue DBA in Art. 16 Abs. 3 DBA-Spanien 2011 zudem eine Spezialregelung zum Kulturaustausch.