Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Vermeidung von „Doppelnichtbesteuerungen“ als Vertragsziel von DBA
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Gründe doppelter Nichtbesteuerung. Als Gegenbegriff zur internationalen Doppelbesteuerung lassen sich unter doppelter Nichtbesteuerung Sachverhalte verstehen, bei denen Einkünfte eines Steuerpflichtigen in zwei Staaten gänzlich unbesteuert bleiben (sog. Nichtbesteuerung), nur teilweise erfasst werden oder einer reduzierten Besteuerung unterliegen (sog. Minderbesteuerung). Die Gründe doppelter Nichtbesteuerung in internationalen Sachverhalten, d.h. in Fällen, in denen die beteiligten Vertragsstaaten die fraglichen Einkünfte beide nicht besteuern, sind vielfältig. Im vorliegenden Zusammenhang sind jedoch nur solche relevant, die ihre Ursache (zumindest auch) in der Abkommensanwendung haben. Beruht eine doppelte Nichtbesteuerung hingegen darauf, dass die beiden Vertragsstaaten jenseits abkommensrechtlicher Regelungen bereits auf Basis ihrer innerstaatlichen Besteuerungsregime einen bestimmten Sachverhalt mit keiner Besteuerung belegen, ist eine Korrektur schon deshalb nicht angebracht, weil beide Vertragsstaaten bereits...