Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
112
Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-Kanada. Art. 17 DBA-Kanada entspricht in Abs. 1 inhaltlich dem OECD-MA. Art. 17 enthält lediglich einen expliziten Vorrang vor Art. 7 OECD-MA. Inhaltliche Auswirkungen ergeben sich hieraus nicht. Art. 17 Abs. 2 DBA-Kanada entspricht dem Text des OECD-MA.
113
Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada. Das DBA-Kanada enthält in Art. 17 Abs. 3 eine Sonderregelung zum Kulturaustausch. Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada stellt darauf ab, dass der Aufenthalt im Tätigkeitsstaat mittelbar oder unmittelbar in erheblichem Umfang durch öffentliche Mittel des anderen Vertragsstaates, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften gefördert wird. Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada ordnet in diesem Fall nicht nur explizit einen Vorrang des Art. 17 Abs. 3 vor Art. 17 Abs. 1 und 2 DBA-Kanada an, sondern bestimmt zudem, dass Einkünfte nur in dem Staat besteuert werden können, in dem der Künstler oder Sportler ansässig ist. Auf die Voraussetzungen des Art. 7, 14, 15 DBA-Kanada kommt es daher nicht an.