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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Im Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 1 DBA-Japan n.F. vermeidet Deutschland als Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der in Japan erzielten Einkünfte (Art. 22 Abs. 2 Buchst. c iv DBA-Japan). Japan als Ansässigkeitsstaat wendet ebenfalls die Anrechnungsmethode an (Art. 22 Abs. 1 DBA-Japan).

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