Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
101
Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-Italien. Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-Italien entspricht inhaltlich dem OECD-MA. Eine Abweichung gegenüber Art. 17 OECD-MA besteht lediglich darin, dass Art. 17 DBA-Italien neben Art. 7 und Art. 15 auch Art. 14 als zurücktretende Abkommensvorschriften aufführt.
102
Art. 17 Abs. 3 DBA-Italien. Weiterhin enthält Art. 17 Abs. 3 DBA-Italien eine Sonderregelung zum Kulturaustausch.