Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
97
Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DBA-Indien. Das DBA-Indien entspricht weitestgehend dem OECD-MA. Eine Abweichung gegenüber Art. 17 OECD-MA besteht lediglich darin, dass Art. 17 DBA-Indien neben Art. 7 und Art. 15 auch Art. 14 als zurücktretende Abkommensvorschrift nennt.
98
Art. 17 Abs. 3 DBA-Indien. Weiterhin enthält das DBA-Indien in Art. 17 Abs. 3 eine Sonderregelung zum Kulturaustausch.