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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. EU-Recht/Völkerrecht

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Steuersouveränität der Mitgliedstaaten bei direkten Steuern. Da der sachliche Anwendungsbereich des OECD-MA auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt ist, ergeben sich nur mittelbare Überschneidungen zum Europarecht. Dies folgt daraus, dass der abkommensrechtliche Begriff der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen weitgehend deckungsgleich mit dem Begriff der direkten Steuern sein dürfte. Im Bereich dieser Steuern ist der Einfluss des Europarechts auf die Steuergesetzgebung und Steuererhebung wegen des in Art. 5 EUV verankerten Subsidiaritätsprinzips begrenzt. Die direkten Steuern unterfallen im Grundsatz der uneingeschränkten Steuersouveränität der Mitgliedsstaaten; die Mitgliedsstaaten müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Unionsrechts ausüben. Insbesondere bleiben die Mitgliedsstaaten befugt, zur Beseitigung der Doppelbesteuerung die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen. Einen mittelbaren Bezug zu den direkten Steuern hat das Unionsrecht aber, soweit das sekundäre Unionsrecht — ...

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