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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Berufsmäßige Ausübung

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Berufsmäßige Ausübung. Nicht erforderlich ist nach dem OECD-MA seit 1977, dass die künstlerische oder sportliche Darbietung berufsmäßig ausgeübt wird. Es besteht daher etwa kein Unterschied in der Behandlung zwischen Amateursportlern und Berufssportlern. Soweit im deutschen DBA eine berufsmäßige Ausübung verlangt wird, stellt sich die Frage, ob für die Begriffsbestimmung auf innerstaatliches Recht zurückzugreifen ist. Dies ist abzulehnen, da der Ausdruck nur im Zusammenhang mit der ratio legis des Art. 17 erschlossen werden kann. Diese zielt auf eine strenge Verwirklichung des Tätigkeitsortsprinzips ab. Aus Sicht des Tätigkeitsstaats kommt es weder darauf an, ob die Tätigkeit selbstständig noch unselbstständig ausgeübt wird, noch ist relevant, ob die Gesamttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Der Begriff berufsmäßig ist daher weit auszulegen. Berufsmäßig ist daher auch eine Tätigkeit, die nicht als Hauptberuf, sondern nur nebenberuflich erbracht wird. Ausgeklammert werden soll nur eine ganz gelegentliche oder einmalige Tätigkeit, die...

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