Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Künstler und Sportler
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Künstler und Sportler. Art. 17 in der deutschen Sprachfassung verwendet bis heute die Begriffe „Künstler“ und „Sportler“. Im Unterschied dazu werden ab dem seit dem Update 2014 in der englischen Textfassung die Begriffe „entertainer“ und „sportspersons“ verwendet. Zuvor war von „artists“ und „sportsmen“ die Rede. Die Begriffe „Künstler“ und „Sportler“ sind in Art. 17 jeweils nicht gesondert definiert. Im Ausgangspunkt stellt sich daher die Frage, ob die Merkmale aus dem innerstaatlichen Recht oder aus dem Abkommenszusammenhang heraus auszulegen sind. Die Auffassungen sind bis heute geteilt. Die Streitfrage hat sich insbesondere am Künstlerbegriff entzündet. Nach einer insbesondere früher vertretenen Auffassung soll gem. Art. 3 Abs. 2 eine Begriffsbestimmung nach Maßgabe des nationalen Rechts des Anwenderstaats zur Anwendung kommen. Zwischenzeitlich steht die überwiegende Auffassung jedoch zu Recht auf dem Standpunkt, dass eine abkommensspezifische Auslegung der Begrifflichkeiten zu bevorzugen ist. Ausgehend von Art. 3 Abs. 2 kann auf das na...