Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

78

Deutschland als Ansässigkeitsstaat. Nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. Buchst. c Satz 1 Doppelbuchst. iii) DBA-Japan i.d.F. v. vermeidet Deutschland eine Doppelbesteuerung durch Anwendung der Anrechnungsmethode. Nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Japan i.d.F. v. gewährte Deutschland noch Freistellung unter Progressionsvorbehalt. Dies galt jedoch nur dann, wenn die Vergütungen in Japan tatsächlich zu versteuern waren (Subject-to-Tax-Klausel).

79

Japan als Ansässigkeitsstaat. In Japan wird die Doppelbesteuerung nach Art. 22 Abs. 1 DBA-Japan durch Anwendung der Anrechnungsmethode vermieden.

Daten werden geladen...