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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Vergütungen von Mitgliedern des Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder der geschäftsführenden Organe einer Gesellschaft. Art. 16 DBA-Japan i.d.F. v. wies das Besteuerungsrecht für Vergütungen von Mitgliedern des Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder der geschäftsführenden Organe einer Gesellschaft dem Quellenstaat zu. Dadurch wurden die Besonderheiten des japanischen Gesellschaftsrechts berücksichtigt, wonach der Verwaltungsrat — analog dem US-Modell des „board of directors“ — eine Doppelfunktion ausübt. Die Doppelfunktion besteht einerseits in der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben und andererseits in der Ausübung von Kontroll- und Überwachungsfunktionen. Inzwischen ergeben sich zwischen Art. 15 DBA-Japan 2015 und dem Art. 16 OECD-MA keine inhaltlichen Abweichungen.

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