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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Einstufung von geschäftsführenden Organen als Arbeitnehmer nach nationalem Recht

156

Organe ohne Beteiligung an der Kapitalgesellschaft. Leitende Angestellte (Prokuristen) und Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag (ohne Beteiligung) an der Kapitalgesellschaft sind Arbeitnehmer und erzielen Einkünfte gem. § 19 EStG.

157

Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Bislang werden auch Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anstellungsvertrag steuerrechtlich — anders als im Sozialrecht — vom VI. Senat des BFH als Arbeitnehmer angesehen, wenn sich aus den Vereinbarungen des Anstellungsvertrags ableiten lässt, dass die Funktion als Arbeitnehmer weisungsabhängig ausgeführt wird. Diese vom Sozialrecht abweichende Sichtweise beruht darauf, dass der VI. Senat des BFH die verschiedenen Rechtsverhältnisse des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (Organstellung und Arbeitsverhältnis) isoliert betrachtet. Für die Frage der Einordnung des GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer wird ausschließlich gewürdigt, wie das Anstellungsverhältnis ausgestaltet ist. Die für das Umsatzsteuerrecht zuständ...

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