Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Inbound-Grenzpendler: Einpendler
a) Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Einpendlers
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Einpendler als grds. beschränkt Steuerpflicht. Zur Umsetzung des sog. Schumacker-Urt. des EuGH sind in das deutsche Steuerrecht in Form von §§ 1 Abs. 3, 1a EStG Vorschriften eingeführt worden, die auch das Ziel hatten, anderweitige Sonderbestimmungen für Grenzgänger unnötig zu machen. Der Status der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG ist jedoch nicht auf Grenzgänger beschränkt, sondern steht allen beschränkt Steuerpflichtigen offen. Sollen Unterhaltszahlungen an Ehegatten, die im Ausland ansässig sind, als Sonderausgaben abzugsfähig sein (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder der Splittingtarif (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG) beantragt werden, muss der Einpendler Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder EWR-Staats sein (§ 1a Abs. 1 EStG) und der (ehemalige oder aktuelle) Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates haben.
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Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht. Der Status der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht ist für den Einpendler, dessen Wohnsitzstaat abkommensrechtlich das Besteue...