Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Vergütungen für unselbstständige Arbeit
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Unselbstständige Arbeit. Wesentlich ist im Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 3, dass die Vergütungen in einem Veranlassungszusammenhang mit der ausgeübten nichtselbstständigen Tätigkeit stehen müssen, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr oder an Bord eines Binnenschiffs ausgeübt wurde. Eine selbstständige Tätigkeit ist von Art. 15 somit ausdrücklich nicht erfasst.