Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensrecht
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Subsidiarität. Die Regelung des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 nimmt auf die Art. 16, 18 und 19 Bezug. „Vorbehaltlich“ der Bestimmungen dieser vorgenannten Artikel richtet sich die Verteilung des Besteuerungsrechts für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit nach Art. 15. Damit regelt das Abkommen, dass die Verteilung der Besteuerungsrechte nach den spezielleren Art. 16, 18 und 19 vor den Bestimmungen des Art. 15 Vorrang hat. Zu den Einzelheiten vgl. Rz. 66 ff. sowie die Ausführungen bei Art. 16 Rz. 8, Art. 17 Rz. 15, Art. 18 Rz. 21 und Art. 19 Rz. 12.