Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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XII. Russland
116
Art. 14 Abs. 1 DBA-Russland. Art. 14 Abs. 1 DBA-Russland entspricht Art. 14 Abs. 1 OECD-MA 1992. Die geringen redaktionellen Abweichungen haben keine sachlichen Abweichungen zur Folge.
117
Art. 14 Abs. 2 DBA-Russland. Art. 14 Abs. 2 DBA-Russland entspricht Art. 14 Abs. 2 OECD-MA 1992.