Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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VIII. Kanada
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Art. 14 Abs. 1 DBA-Kanada. Art. 14 Abs. 1 DBA-Kanada entspricht fast wörtlich Art. 14 OECD-MA 1992. Gleichwohl besteht eine wesentliche Abweichung darin, dass Art. 14 DBA-Kanada ausdrücklich nur auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die von natürlichen Personen erzielt werden, anzuwenden ist. Art. 14 OECD-MA 1992 ist hingegen auch auf juristische Personen anwendbar.
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Art. 14 Abs. 2 DBA-Kanada. Art. 14 Abs. 2 DBA-Kanada entspricht Art. 14 Abs. 2 OECD-MA 1992.