Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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VII. Japan
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Keine entsprechende Regelung. Das neu abgeschlossene DBA-Japan v. enthält — im Gegensatz zum DBA-Japan v. — keine dem Art. 14 OECD-MA 1992 entsprechende Regelung. Die Verteilung der Besteuerungsrechte hinsichtlich der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfolgt nach Maßgabe des Art. 7 DBA-Japan (Unternehmensgewinne).