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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DBA-USA. Trotz der abweichenden Normstruktur zu Art. 13 Abs. 4 OECD-MA werden Beteiligungen an tiefer gestaffelten Immobiliengesellschaften bei der Wertermittlung erfasst. Das gilt schon deshalb, weil die Anteile an nachgeordneten Immobiliengesellschaft nach der Struktur des Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DBA-USA ihrerseits als unbewegliches Vermögen gelten. An dieser Stelle fragt sich, ob die Ermittlung Stufe für Stufe oder in einer konsolidierenden Betrachtung zu ermitteln ist, wobei ersteres dem Wortlaut näher ist. Für die USA als Belegenheitsstaat erweitert zudem Nr. 13 des Protokolls den Begriff des unbeweglichen Vermögens ausdrücklich auf Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften. Die maßgebliche Wertermittlung für das „Überwiegen“ (mehr als 50 % ) richtet sich nach den Verkehrswerten des Aktivver S. 1063 mögens der Gesellschaft und des Immobilienvermögens. Ferner wird nicht allein auf den Zeitpunkt der Veräußerung abgestellt, es reicht aus, dass das unbewegliche Vermögen zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Veräußerung mehr...

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