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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Sachlicher Anwendungsbereich der Immobilienklausel. Die erhebliche Abweichung von Art. 13 Abs. 4 OECD-MA kann das Besteuerungsrecht des Belegenheitsorts der Immobilien im Verhältnis zum OECD-MA je nach Einzelfall teils deutlich einschränken, teils auch erweitern. Zum einen ist die Definition der Gesellschaft enger gefasst. Erfasst werden nur Aktien oder vergleichbare Anteile (d.h. keine Personengesellschaften oder Trusts, bei denen bei Annahme einer transparenten Betrachtung allerdings bereits unter Art. 6 DBA-Niederlande ein Besteuerungsrecht des Belegenheitsort besteht). Es sollte insoweit auf die Definition der Gesellschaft aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA-Niederlande 2012 abgestellt werden. Die Unsicherheit, ob das MLI insoweit eine Erweiterung mit sich gebracht hat, ist u.E. durch das Änderungsprotokoll 2021 beendet. Zudem werden Anteile, die an einer anerkannten Börse notiert sind, ausgeschlossen. Es kommt dabei auf die Notierung der konkret veräußerten Anteile an. Weitere Voraussetzungen, z.B. dass die Transaktion selbst über ein börsliches Handelsgeschäft...

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