Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Sonderregelungen. Es gelten die Ausführungen zu Art. 1 Abs. 1. Hinsichtlich Art. 1 Abs. 2 DBA-Japan wird auf die Kommentierung zu Art. 1 Abs. 2 OECD-MA verwiesen. Hinsichtlich etwaiger Sonderregelungen wird auf die Kommentierung zu Art. 3 und 4 verwiesen.