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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats

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Können nur besteuert werden. Dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers wird das ausschließliche Besteuerungsrecht zugewiesen. Dem Quellenstaat steht kein (auch kein begrenztes) Besteuerungsrecht zu; er stellt den Veräußerungsgewinn ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei. Einer Anwendung des Methodenartikels (Art. 23A/B) zur Beschränkung des Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats bedarf es nicht mehr. Es kann jedoch ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommen (Art. 23A Abs. 3).

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