Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
153
Art. 1 DBA-Japan. Art. 1 Abs. 1 DBA-Japan entspricht Art. 1 Abs. 1 OECD-MA. Art. 1 Abs. 2 DBA-Japan entspricht im Regelungsgehalt Art. 1 Abs. 2 OECD-MA. Die Regelung geht zum Teil weiter als Art. 1 Abs. 2 OECD-MA, weil ergänzend auch der Ausdruck „steuerlich transparent“ definiert wird. Eine Art. 1 Abs. 3 entsprechende Regelung fehlt in Art. 1 DBA-Japan.