Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Innerstaatliches Recht
a) Veräußerungstatbestände
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Abkommensrechtlicher Veräußerungsbegriff ist weitergehend. Innerstaatliche Veräußerungstatbestände sind in den §§ 14, 16 Abs. 1 und 3, 17 Abs. 1, 18 Abs. 3 und 23, 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und e und Nr. 8 EStG, § 8b Abs. 2 KStG geregelt. Der abkommensrechtliche Veräußerungsbegriff geht jedoch weit über den Grundtatbestand einer Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über einen Vermögensgegenstand auf ein anderes Rechtssubjekt hinaus. Art. 13 erfasst im Grundsatz alle Vorgänge, die nach innerstaatlichen Regelungen eine steuerpflichtige Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge haben. Damit umfasst der Begriff der Veräußerung auch Tatbestände wie Tausch, tauschähnliche Vorgänge und übertragende Umwandlungen (z.B. Verschmelzung und Spaltung), Formwechsel, soweit diese Vorgänge zu einer Gewinn- oder Verlustrealisierung führen. Das deutsche Steuerrecht kennt eine Reihe von Veräußerungsersatztatbeständen bzw. Fiktionen, die zu einer Realisierung von stillen Reserven führen. So können z.B. auch Liquidationsvorgänge (vgl. § 17 Abs. 4 EStG; §§ 11,...