Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

297

Spanien als Wohnsitzstaat. Die Doppelbesteuerung wird grundsätzlich durch das ausschließliche Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats vermieden. Für den Ausnahmefall eines Besteuerungsrechts des Quellenstaats (z.B. im Fall des Art. 12 Abs. 4 DBA-Spanien) wird die Anrechnungsmethode angewandt (Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Spanien).

298

Deutschland als Wohnsitzstaat. Art. 12 DBA-Spanien sieht grundsätzlich kein Besteuerungsrecht des Quellenstaats vor. Soweit eine Doppelbesteuerung überhaupt in Betracht kommt (etwa aufgrund Art. 12 Abs. 4 DBA-Spanien) ist grundsätzlich die Freistellungsmethode vorgesehen (Art. 22 Abs. 2 Buchst. a DBA-Spanien).

Daten werden geladen...