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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

287

Schweiz als Wohnsitzstaat. Die Doppelbesteuerung wird — soweit sie überhaupt entstehen kann — im Wege der Freistellungsmethode vermieden (Art. 24 Abs. 2 Nr. 1 DBA-Schweiz).

288

Deutschland als Wohnsitzstaat. Soweit es — ausnahmsweise z.B. im Falle des Art. 12 Abs. 4 DBA-Schweiz — zu einer Doppelbesteuerung kommen kann, ist die Anrechnungsmethode anzuwenden (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz).

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