Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Kein „Nutzungsberechtigter“ als ausdrückliche Tatbestandsvoraussetzung. Im Gegensatz zu Art. 12 Abs. 1 OECD-MA fordert Art. 12 Abs. 1 DBA-Luxemburg nicht ausdrücklich, dass der Lizenzgebührenempfänger auch Nutzungsberechtigter sein muss. Es liegt indes nahe, davon ausgehen zu können, dass dies keinerlei praktische oder rechtliche Relevanz hat. Denn die diesbezüglich problematischen Fälle wurden ggf. schon nach den innerstaatlichen Einkünftezurechnungsregeln einer angemessenen und mit dem Abkommensrecht im Einklang stehenden Lösung zugeführt. Für die mangelnde Relevanz der Weglassung des Begriffs des S. 1013 „Nutzungsberechtigten“ in Art. 12 Abs. 1 DBA-Luxemburg spricht auch, dass der Begriff des „Nutzungsberechtigten“ in Art. 12 Abs. 2 DBA-Luxemburg im Zusammenhang mit der Regelung der Quellenbesteuerung verwendet wird.
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Quellenbesteuerung. Das nach dem OECD-MA vorgesehene ausschließliche Besteuerungsrecht zugunsten des Ansässigkeitsstaats wird durch ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats flankiert. Dieses ist grundsätzlich auf 5 v.H. des Bruttob...