Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Begriff der Doppelbesteuerung
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Vermeidung von „Doppelbesteuerung“. DBA dienen als Bestandteil des Internationalen Steuerrechts traditionell der Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung in Form von bilateralen Vereinbarungen. In jüngster Zeit tritt neben die Vermeidung der Doppelbesteuerung der Wille der Abkommenspartner, mit den DBA Steuerverkürzungen und doppelte Nichtbesteuerungen zu verhindern (s. Rz. 12 ff.), wie es nun auch in der Abkommensüberschrift des OECD-MA 2017 zum Ausdruck kommt. Die Beschreibung des Phänomens der Doppelbesteuerung, dessen Systematik und Begriffsbedeutung i.e.S. ist Gegenstand umfangreicher wissenschaftlicher Diskussionen, aus der eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffsbildungen und Abgrenzungsversuche hervorgegangen sind. Auch enthalten weder das OECD-MA noch die deutschen DBA eine explizite Definition der zu vermeidenden „Doppelbesteuerung“, auch wenn der Begriff an verschiedenen Stellen in den Abkommenstexten verwandt wird (vgl. die zweite Fußnote zu Rz. 3). Welche Art von „Doppelbesteuerung“ vermieden werden soll, folgt insoweit lediglich mittelbar ...