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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Weitergehende Formulierung. Art. 1 DBA-Frankreich unterscheidet sich von Art. 1 OECD-MA insoweit, als dass im Art. 1 DBA-Frankreich der Zweck des Abkommens ausdrücklich definiert ist. Durch das Abkommen soll vermieden werden, dass die in einem Vertragsstaat ansässigen Personen doppelt zu Steuern herangezogen werden, die nach dem Rechte dieser Staaten unmittelbar vom Einkommen oder vom Vermögen oder als Gewerbesteuern oder Grundsteuern für die Vertragsstaaten, die Länder, die Departments, die Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden (Art. 1 Abs. 2 DBA-Frankreich). Damit bestimmt Art. 1 Abs. 2 DBA-Frankreich auch zugleich den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens, der im OECD-MA Gegenstand des Art. 2 ist. Der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens wird zudem in Art. 1 Abs. 2 und 3 DBA-Frankreich weiter konkretisiert. Der persönliche Anwendungsbereich des Abkommens wird in Art. 1 Abs. 1 DBA-Frankreich ebenfalls bestimmt. Dieser entspricht Art. 1 Abs. 1 OECD-MA. Eine Art. 1 Abs. 2 und 3 OECD-MA entsprechende...

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