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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Zugehörigkeit der Rechte oder Vermögenswerte zur Betriebsstätte

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Allgemeines. Art. 12 Abs. 3 setzt des Weiteren voraus, dass die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, tatsächlich zur Betriebsstätte gehören. Allein das Bestehen einer Betriebsstätte des Empfängers der Lizenzgebühren genügt also insoweit nicht aus. Sie allein verfügt nicht über die „Attraktivkraft“ i.S.d. Art. 12 Abs. 3. Die Zuordnung des Rechtes zur Betriebsstätte kann mitunter sehr problematisch sein.

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